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Wiedervorlage / Nachverfolgung

Sollte für Ihre Ausfuhranmeldung eine Wiedervorlage/Nachverfolgung notwendig sein, dann können Sie diese Informationen in BC angeben und an den Zoll übermitteln.

Sobald der Ausfuhrauftrag den Status 590i Wiedervorlage erreicht hat, wird der Button "Nachverfolgung" aktiv und unter Dokumente können Sie das PDF der Wiedervorlage einsehen.

Klicken Sie nun auf den Button "Nachverfolgung" und die entsprechende Page öffnet sich.

In unserem Beispiel wählen wir bei "Art des Ausgangs" die 4 - "Ausgang erfolgt, Alternativnachweis liegt vor" aus.

Das Datum des Ausgangs und die tatsächliche Ausgangszollstelle muss auch angegeben werden. Das Feld "Asufuhrzollstelle" wird automatisch durch die Angabe in dem Ausfuhrauftrag befüllt.

Die Angaben der Adressen werden auch aus dem Ausfuhrauftrag übernommen, allerdings müssen die Angaben beim Anmelder bzgl. des Ansprechpartners noch entfernt werden, da diese Angaben in unserem Beispiel nicht notwendig sind.

Außerdem muss noch angegeben werden, welche Alternativnachweise und Transportdokumente zu dem Alternativnachweis vorliegen.

In unserem Beispiel geben wir bei "Alternativnachweise" die 14 - Lieferschein an und bei "Transportdokumente zu Alternativnachweis" 9ZZZ - Sonstiges.

Wenn alle Angaben hinterlegt worden sind, können diese mit dem Button "Ausführen" an den Zoll übermittelt werden. Sollten Angaben unplausibel sein, dann erhalten Sie eine entsprechende Fehlermeldung, ansonsten werden die Daten an den Zoll übertragen.

Um den Status der Wiedervorlage zu beobachten, kann der Status aktualisert werden.

Hinweis: Dokumente wie z.B. PDFs des Lieferscheins, Sendungsverfolgung usw. können nicht per Atlas an den Zoll übermittelt werden. Dies müssen Sie per Email an den Zoll senden.

Wenn die Wiedervorlage korrekt war, erhält der Ausfuhrauftrag vom Zoll den Status erledigt und das AGV kann unter Dokumente abgerufen werden.